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       Das im Sommer 1991 gegründete Mehrzweigunternehmen "AUTOGAZ" war die erste Firma in Polen, welcher der Minister für Transport und Seewirtschaft die Genehmigung

"...zur Montage in der Motorenspeiseschaltung einer der Flüssiggaseinspeisung (Propan-Butan) angepassten Gasinstallation erteilt hat..."

       Damit wurde ab 14. August 1991 der Gasantrieb von Kraftwagen legalisiert, wozu der Gründer der Firma bereits 1974 den ersten Anstoß gegeben hat. In den siebziger Jahren ist es den Menschen bewusst geworden, dass das Erdöl nicht endlos fließen wird und dass man damit rationell wirtschaften muss. Es war die Zeit einer großen Brennstoffkrise.
       Es war jedoch nicht nur diese globale Krisensituation, die mich dazu bewegt hat, mich für alternative Brennstoffe zu interessieren. In Polen war das die Zeit der Planwirtschaft. Dadurch wurden die Preise der verkauften Kraftstoffe einer planmäßigen "Stabilität" unterzogen.
       Aus diesen Gründen habe ich den Entschluss gefasst, meinen Fiat 125p auf Gasantrieb umzurüsten. Es war eine große Herausforderung für mich. Schon im Juni 1974 konnte ich nun "auf echtem Gas" in Urlaub fahren.
       Es sind viele Jahre vergangen und weitere Verbesserungen und Änderungen erfolgt, bis mir die erste originale Gasanlage aus dem Westen in die Hände fiel. Inzwischen wurde in Polen entgegen allen Regeln der freien Marktwirtschaft - um stabile Preise des Kraftstoffes beizubehalten - eine mengenmäßige Beschränkung des verkauften Benzins eingeführt. Es wurden Benzinmarken eingeführt, was bedeutete, dass der Besitzer eines Autos wie Polonez oder Fiat 125p monatlich nur 30 Liter "gelben" Benzins (E94) tanken durfte.
       Aus diesem einfachen Grund waren die technischen Hobbys immer häufiger von wirtschaftlichen Interessen geprägt. Der Spruch "der Pole schafft es" hat seine Bestätigung gefunden. Die Motivation war außergewöhnlich stark.
       In dieser Zeit wurden aus verschiedenen Ländern Europas meistens gebrauchte Autogasanlagen (mit Propan-Butan) nach Polen eingeführt. Dies führte zu einer gewissen Unabhängigkeit von dem kontingentierten Benzinverkauf. Das Umbauverfahren war damals noch nicht legalsiert. Aber nun, "der Pole hat es doch geschafft!"
       Die grundlegenden politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen am Ende der achtziger und am Anfang der neunziger Jahre gaben mir den Anstoß dazu, die im Zusammenhang mit der Umrüstung auf Gasbetrieb stehenden Prozeduren endgültig zu legalisieren. Auch diesmal - wie schon in den siebziger Jahren - fand ich Verständnis bei vielen mir wohlgesinnten Personen, sowohl im Ministerium für Transport und Seewirtschaft, als auch im Institut für Kraftverkehr).

  Nach der "Vorgeschichte" werden nun die wichtigsten Dokumente angeführt.

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  1. 1.AUFTRAG AN DAS INSTITUT FÜR KRAFTVERKEHR ÜBER ERSTELLUNG EINES GUTACHTENS ÜBER DEN GASANTRIEB IN DEN FAHRZEUGEN FSO 125p UND POLONEZ

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  2. ANTRAG AN DAS MINISTERIUM FÜR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT AUF GENEHMIGUNG ZUR ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN MIT GASANLAGEN

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  3. BEWILLIGUNG DER MONTAGE VON GASANLAGEN IN
    KRAFTWAGEN FSO 125p UND POLONEZ, ERTEILT VOM MINISTERIUM
    FüR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT

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  4. AUFTRAG AN DAS INSTITUT FÜR KRAFTVERKEHR ÜBER ERSTELLUNG EINES GUTACHTENS ÜBER DEN GASANTRIEB IM KRAFTWAGEN ¯UK

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  5. ANTRAG AN DAS MINISTERIUM FÜR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT AUF GENEHMIGUNG ZUR ZULASSUNG DER KRAFTWAGEN ¯UK MIT EINGESETZTER GASANLAGE UND LEGALISIERUNG DER IN IMPORTIERTEN KRAFTWAGEN EINGESETZTEN GASANLAGEN

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  6. BEWILLIGUNG DER MONTAGE VON GASANLAGEN IN KRAFTWAGEN ¯UK,
    ERTEILT VOM MINISTERIUM FÜR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT

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  7. BEWILLIGUNG DER ÜBERPRÜFUNG VON IMPORTIERTEN KRAFTWAGEN,
    ERTEILT VOM MINISTERIUM FÜR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT

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  8. BEWILLIGUNG DER MONTAGE VON GASANLAGEN IM KRAFTWAGEN POLNISCHER FIAT 126p, ERTEILT VOM MINISTERIUM FÜR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT

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  9. BEWILLIGUNG DER MONTAGE VON GASANLAGEN IN FAHRZEUGEN
    MIT ZULÄSSIGEM GESAMTGEWICHT VON 3,5 TONNEN, ERTEILT VOM MINISTERIUM FüR TRANSPORT UND SEEWIRTSCHAFT

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  10. ANTRAG AUF ERTEILUNG DES HOMOLOGATIONSZEUGNISSES

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  11. AUFTRAG AN DAS INSTITUT FÜR KRAFTVERKEHR ÜBER ERSTELLUNG EINES GUTACHTENS ÜBER DEN GASBETRIEB IM FORD FOCUS 1,6 V

    ZOBACZ DOKUMENT INSTYTUT TRANSPORTU SAMOCHODOWEGO


  12. HOMOLOGATION

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